Antrag auf Mitgliedschaft im BDÜ Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

 

Um die Mitgliedschaft im BDÜ Landesverband Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, füllen Sie bitte das Formular vollständig aus. Am Ende wird Ihnen eine Zusammenfassung angezeigt, die Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an die angegebene Adresse senden.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten liegt uns sehr am Herzen. Lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung, wie wir mit Ihren Daten umgehen und welche Rechte Sie haben.

Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die nebenstehenden Dokumente:

Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die nachfolgenden Dokumente:

Hinweise zum elektronischen Versand von Unterlagen

 
Qualifikation
Personalien
Sprachen
Zusätzl. Angaben
Datenfreigaben
Fertig
 

Ihre Qualifikationen

Zur Aufnahme in den BDÜ berechtigen bundesweit einheitlich bestimmte Qualifikationen. Bitte wählen Sie nachfolgend die für Sie zutreffende und beachten Sie dabei jeweils die Hinweise am rechten Rand:



Auf Ihre berufliche Qualifikation oder Erfahrung trifft keiner der oben genannten Punkte zu? Sie möchten sich beraten lassen, ob dennoch eine Mitgliedschaft im BDÜ möglich ist? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.
Der BDÜ ist ein Berufsverband professioneller, gut ausgebildeter Dolmetscher und Übersetzer. Wenn Sie zwar keinen der geforderten Abschlüsse vorweisen können, sich aber durchaus in der Lage fühlen, professionell im Beruf zu arbeiten, empfehlen wir Ihnen, sich um eine der genannten Zulassungen zu bemühen, z. B. eine staatliche Prüfung abzulegen.

Abschluss nicht gefunden?

Ihr Abschluss ist in der Auswahlliste nicht enthalten? Dann bitten wir Sie, vor der Antragstellung Kontakt zur Bundesgeschäftsstelle unter mitgliedschaft@bdue.de aufzunehmen und möglichst genaue Angaben zu Ihrer Ausbildung (Hochschule, Ort, Abschluss, belegte Fächer) zu machen. Dann werden wir vorab prüfen, ob Ihr Abschluss anerkannt werden kann. Alternativ können Sie jetzt schon den Antrag stellen und die entsprechende Angabe (Nr. 2, 3 oder 4) wählen. Wir prüfen die Anerkennungsfähigkeit des Abschlusses. Sollte der Abschluss nicht anerkannt werden können, geben wir Ihnen Bescheid.

 

Abschluss nicht anerkannt?

Einige Abschlüsse werden vom BDÜ nicht als für eine Aufnahme ausreichend angesehen. Sofern Sie über einen solchen Abschluss verfügen, können Sie BDÜ-Mitglied werden, wenn Sie ein weiteres Qualifikationskriterium erfüllen (z. B. eine entsprechend mehrjährige erfolgreiche Praxis in der Berufsausübung vorweisen können).
Hier können Sie einsehen, welche Abschlüsse derzeit nicht anerkannt sind.