Abschlüsse, die für eine Aufnahme nicht ausreichend sind

Die nachfolgenden Abschlüsse werden vom BDÜ nicht als für eine Aufnahme ausreichend angesehen. Sofern Sie über einen solchen Abschluss verfügen, können Sie BDÜ-Mitglied werden, wenn Sie ein weiteres Qualifikationskriterium erfüllen (z. B. eine entsprechend mehrjährige erfolgreiche Praxis in der Berufsausübung vorweisen können).